Stellungnahme der Interessengemeinschaft Kindertagespflege Hochtaunuskreis

zur aktuellen Situation der Kindertagespflege in Bad Bad Homburg

Die IGK Hochtaunuskreis setzt sich seit dem Jahr 2014 für gute Bedingungen in der Kindertagespflege ein.
Wir vertreten alle im Hochtaunuskreis ansässigen Tagespflegepersonen im Austausch mit dem Jugendhilfeträger des Hochtaunuskreises. Zudem setzen wir uns für eine gleichberechtigte Betreuungsstruktur in den einzelnen Kommunen des HTK ein. Dabei arbeiten wir eng mit den Kindertagespflege-Initiativen (Stadt Kronberg, Mobilé e.V. Oberursel, Nest-Werk e.V. Oberursel, Fambinis e.V. Friedrichsdorf, KBS Lichtblick e.V. Usinger Land) zusammen und wurden von deren aktiven Tagespflegepersonen in unsere ehrenamtliche Tätigkeit gewählt.
Wir informieren uns kontinuierlich über die aktuelle Rechtslage der Kindertagespflege, sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene, setzen uns mit den zuständigen Fachbereichen des HTK und der Kommunen auseinander und informieren die Politik, sowohl auf Kreisebene als auch auf kommunaler Ebene, über die besonderen Vorzüge der Kindertagespflege.

Die Besonderheit des Berufs "Kindertagespflegeperson" ist sicherlich die selbständige Tätigkeit in Abhängigkeit zur öffentlichen Förderung. Jugendhilfeträger sind aufgefordert gute Rahmenbedingungen für Tagespflegepersonen zu schaffen, die es ihnen ermöglichen gute Arbeitsbedingungen zu erzeugen, um ein gleichbleibendes Einkommen zu sichern.
Nach wie vor werden die Einkünfte von Tagespflegepersonen mit den Gehältern von Sozialassistenten, Erzieher*Innen oder anderen pädagogischen Fachkräften verglichen.
Ein Vergleich der hinkt, denn die selbständige Tätigkeit, die ausschließlich Einnahmen generiert, wenn ein Betreuungsplatz belegt ist, steht im klaren Gegensatz zur Tätigkeit im Angestelltenverhältnis mit einem gleichbleibenden Bezug des Gehalts, unabhängig der Auslastung der Einrichtung.

Jugendhilfeträger sollen, laut Bundesgesetz, den Anerkennungsbetrag auskömmlich gestalten. Das würde das Einbeziehen aller Risiken einer selbständigen Tätigkeit bedeuten und die laufende Geldleistung müsste mindestens 8,00 € pro Betreuungsstunde und Kind betragen. Wird dieser Betrag vom Jugendhilfeträger nicht gezahlt, bleibt der Tagespflegeperson nur die Möglichkeit der privaten Zuzahlung, um ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich auf gesunde Beine zu stellen.
Im Folgenden setzt sich diese Stellungnahme mit den gegebenen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Bad Homburg v.d.H. auseinander und bietet Lösungsansätze für ein effektiveres Gelingen.
Im Februar 2021 kontaktierten die betroffenen Tagespflegepersonen die IGK Hochtaunuskreis und baten um fachliche Unterstützung, mit Hinblick auf einen Austausch mit der Sozialdezernentin und dem Fachbereich Kindertagespflege der Stadt Bad Homburg.
Folgende Ausgangssituation wurde von den Tagespflegepersonen in Bad Homburg geschildert:

  • hoher Anteil an nicht belegten Betreuungsplätzen
  • kaum Vermittlung durch das Kindertagespflegebüro / "Little Bird" 
  • massive Existenzangst vieler Tagespflegepersonen
  •  Schließung einer Tagespflegestelle
  • schlechter Informationsfluss vom Kindertagespflegebüro an die Tagespflegepersonen 
  • keine Weitergabe der Erhöhung der Landesförderung seit 01/2020
  •  immer wiederkehrende Diskussion über private Zuzahlungen
  • ineffektiver Austausch mit dem Fachbereich Kindertagespflege in der Vergangenheit  Wunsch nach mehr Wertschätzung und Transparenz


Die Stellungnahme basiert auf folgenden Parametern:

  • Erstkontakt mit Sanja Caparelli als Vertreterin der Tagespflegepersonen im Februar 2021 - Telefonat mit ausführlicher Problemschilderung
  •  Zoom-Meetings mit 5 benannten Tagespflegepersonen als Vertreterinnen
  • Einigung auf ein Basiswissen fundiertes Coaching
  • Videokonferenz am 23.03.2021 mit Sozialdezernentin Lucia Lewalter-Schorr und dem Fachbereich
  • Kindertagespflege
  •  Protokoll der Videokonferenz vom 23.03.2021 (Tagespflegepersonen, Petra Panning)
  • Protokoll der Videokonferenz vom 23.03.2021 ( Fachbereich, Sasa Lebeau)
  • Gesetze (SGB VIII, § 22 ff.) (HKJGB § 29, § 30, § 32a)
  • Urteil vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof 10 A 2590/16 vom 19.Juni 2018
  • Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistung und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.H.


Schon beim Erstkontakt mit Frau Caparelli wird deutlich in welch prekärer Situation sich die Tagespflegepersonen und die Kindertagespflege in Bad Homburg befinden. Über Monate nicht belegte Betreuungsplätze sind ein alarmierendes Signal, dass dringender Handlungsbedarf geboten ist.
Gesetze, Urteile oder Richtlinien, deren individuelle Auslegungen zu Lasten der Tagespflegepersonen gehen, sind sichere Zeichen für fehlende Wertschätzung.
Letztendlich ist es auch Aufgabe der Politik, diese vom Gesetzgeber als gleichrangig implementierte Betreuungsform zu fördern und in ausreichender Form zu erhalten. Kindertagespflege ist keine Betreuungsform, die man als Stadt anbietet weil man sie möchte, es ist vielmehr so, dass man sie anbieten muss. Und zwar in solchen Strukturen, dass sie langfristig zu einer festen Betreuungsform ausgebaut werden kann, um verlässliche Betreuungsplätze in einer vielfältigen Betreuungslandschaft zu generieren und zu verankern.

Um einen ersten Gesamteindruck der Belegungsstruktur der Tagespflegepersonen zu bekommen, wurde eine Umfrage gestartet, in der alle belegten und freien Betreuungsplätze bis zum Sommer 2021 erfasst wurden. Das Ergebnis war wie erwartet alarmierend:


  • 1 bereits geschlossene Tagespflegestelle
  • 1 Tagespflegestelle mit 3 freien Plätzen von 3 verfügbaren
  •  30 % der Tagespflegestellen in betriebswirtschaftlicher Schieflage durch Mangelbelegung


Als einen Hauptgrund für die schlechte Auslastung nannten die Tagespflegepersonen die fast nicht stattfindende Vermittlung von Familien durch das Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg. Ein weiterer Grund sei die intransparente Vergabestruktur des Portals "Little Bird" für Eltern und Tagespflegepersonen. In den Zoom-Meetings berichteten die Tagespflegepersonen desweiteren davon, dass sie sich nicht ausreichend informiert fühlen, nicht wertgeschätzt und ernstgenommen in Ihrer Berufstätigkeit und von dem Gefühl, "irgendwie klein gehalten zu werden". Bad Homburger Kolleginnen, die sich dem Friedrichsdorfer Verein "Fambinis" angeschlossen haben, seien oftmals sehr viel besser und früher informiert als Kolleginnen, die ihre Informationen ausschließlich von der Stadt Bad Homburg erhielten.



Besonderes Unverständnis herrscht über immer wiederkehrende Einwände in Bezug auf die privaten Zuzahlungen an Tagespflegepersonen, die unterschiedliche Rechtsauffassung diesbezüglich und die unangemessene Darstellung des Themas Eltern gegenüber.
Ebenso unverständlich für die Tagespflegepersonen ist die Tatsache, dass die Stadt Bad Homburg es nicht in Betracht gezogen hat, die Erhöhung der Landesförderung durch eine Erhöhung der laufenden Geldleistung an sie weiterzugeben, damit die Gelder in die Betreuungsqualität investiert werden können.
Die Tagespflegepersonen konnten ein Gespräch mit Frau Lewalter-Schorr, dem Fachbereich Kindertagespflege und einer Vertreterin der IGK erwirken, das am 23.03.2021 per Videokonferenz stattfand.


Aus Sicht der IGK Hochtaunuskreis stellt sich die Situation der Kindertagespflege in Bad Homburg wie folgt dar:

  • Ein Austausch auf Augenhöhe findet zur Zeit nicht statt.
  • Die von den Tagespflegepersonen genannten Probleme wurden mit Interesse gehört aber durch endlose Erklärungen leider in vielen Punkten nicht zielführend geklärt. (Videokonferenz)
  • In einzelnen Punkten konnten Einigungen getroffen werden. (Videokonferenz)
  • Auf der Homepage der Stadt Bad Homburg finden Eltern einen expliziten Hinweis auf die Betreuung in Kindertagespflege leider erst, wenn sie die FAQs anklicken. Dieser Hinweis sollte ohne Umwege deutlich sichtbar sein.
  • Mit dem Portal "Little Bird" muss ein anderer Ablauf gefunden werden.
    Eltern treffen Interessensbekundungen für Betreuung in Kindertagespflege oder in Einrichtungen. Während im 2. Schritt die Einrichtungen die Eltern kontaktieren, müssen Eltern für einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter ein zweites Mal aktiv werden und jetzt das Kindertagespflegebüro kontaktieren.
    Hier sollte aus Gründen der Gleichstellung eine Änderung erfolgen und das Kindertagespflegebüro ebenso wie die Einrichtungen aktiv werden.
  • Dem Einwurf des Fachbereichs, dass die schlechte Auslastung der Tagespflegepersonen an zu wenig Werbung ihrerseits liege, können wir nicht folgen. Es gibt Internetauftritte fast aller Tagespflegepersonen sowie eine gemeinsame Homepage. Ebenso sind in "Little Bird" Profile hinterlegt. Es wird mit Flyern und Plakaten geworben.
  • Ein Verein, der zwischen Tagespflegepersonen und Jugendhilfeträger geschaltet ist, würde die Situation der Kindertagespflege in Bad Homburg positiv beeinflussen. Die Pflege des Portals "Little Bird" könnte von diesem übernommen werden (Beispiel: Nest-Werk e.V. Oberursel).
    Die Stadt Bad Homburg könnte dem Beispiel der Stadt Oberursel folgen und einen Tagespflegeverein gründen. Der Vorstand könnte per Satzung zu 2/3 von der Stadt Bad Homburg bestimmt werden.
  • Die Erhöhung der Landesförderung sollte wie im Hochtaunuskreis oder bei der Stadt Frankfurt/Main an die Tagespflegepersonen weitergegeben werden. Die Vorgehensweise der Einberechnung in die laufende Geldleistung, sollte keine Verschlechterung gegenüber direkt ausgezahlten Landesmitteln darstellen.
  • Die Aussagen, dass es sich bei der jetzigen Höhe der laufenden Geldleistung um eine übertarifliche Bezahlung handelt (nachzulesen im Protokoll der Videokonferenz / Herr Lebeau) ist falsch. Tagespflegepersonen befinden sich in keinem Angestelltenverhältnis und unterliegen demzufolge auch keinem Tarifvertrag! Der Jugendhilfeträger ist laut Gesetz dazu angehalten den Anerkennungsbetrag (laufende Geldleistung) auskömmlich zu gestalten. Da mehr als 2/3 aller Tagespflegepersonen eine private Zuzahlung zur öffentlichen Förderung erheben, liegt die Vermutung nahe, dass der Anerkennungsbetrag nicht auskömmlich gestaltet ist.
  • Zur privaten Zuzahlung beziehen wir wie folgt Stellung:
    Im Urteil 10 A 2590/16 vom 19.06.2018 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel erklären die Richter, dass eine private Zuzahlung, die Eltern mit einer Tagespflegeperson in einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag treffen, zulässig ist. Den Jugendhilfeträger habe eine solche Vereinbarung nicht zu interessieren. Für ein Verbot in einer Satzung oder Richtlinie müsste eine gesetzliche Regelung vorliegen. Da weder das Bundesgesetz (SGB VIII) noch das hessische Landesgesetz (HKJGB) eine private Zuzahlung verbieten, sind diese in Hessen zulässig.
    Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Anlage 1 der aktuellen "Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege [...] in Bad Homburg v.d.H." überarbeitet werden und der erste Satz des Absatz 1 "Allgemein gilt: ..." entfernt werden!
  • Da private Zuzahlungen in Hessen rechtlich zulässig sind, handelt es sich dabei neben dem Kostenbeitrag ebenfalls um Kinderbetreuungskosten, die im Falle einer Befreiung der Kinderbetreuungskosten über den § 90 SGB VIII, vom Jugendhilfeträger übernommen werden müssen und an die Tagespflegeperson zusätzlich zur laufenden Geldleistung auszuzahlen sind. Vergleichbar der Gebührenerstattung für einen Betreuungsplatz in einer privaten Krippe.
  • Die erhöhten Landesmittel sollten rückwirkend zum 01.01.2021 in die laufende Geldleistung einberechnet werden und so ihrem eigentlich vorgesehenen Zweck (Qualitätssicherung) zugeführt werden.
  • Nach mehr als einem Jahr unter Pandemiebedingungen fehlt der aktuellen Satzung eine Regelung in Bezug auf die Fortzahlung der laufenden Geldleistung für den Fall eines erneuten Betretungsverbots nach dem IfSG oder einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne. Tagespflegepersonen, die Bad Homburger Kinder betreuen befinden sich in einem nicht hinnehmbaren Schwebezustand.
  • In Zeiten einer globalen Unsicherheit, bedarf es sicherer Strukturen, besonders in Sachen finanzieller Absicherung. Mit Hinblick auf die gesetzlich festgeschriebene Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung müssen Tagespflegepersonen finanziell ebenso abgesichert werden wie Erzieher*Innen und andere pädagogische Fachkräfte, die unter vollen Bezügen bei Schließung ihrer Einrichtungen stehen.
  • Nach einer Änderung des TVÖD in 2019, gibt es für Angestellte im öffentlichen Dienst keine Kurzarbeit. Sie erhalten in jedem Fall ihre vollen Bezüge weiter, ohne jeglichen Zweifel.
  • Die Stadt Bad Homburg hat Ihren Erzieher*Innen außerdem noch ein "Corona-Prämie" in Höhe von einmalig 600,- € gezahlt. In unseren Augen eine angemessene Geste, die aber durchaus auch an die Bad Homburger Tagespflegepersonen hätte gezahlt werden müssen.
  • Es verwundert, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Herr Lebeau vom Fachbereich Kindertagespflege begründete die Nichtzahlung an die Tagespflegepersonen wie folgt sinngemäß, dass ihnen stattdessen die laufende Geldleistung während des Betretungsverbots gezahlt wurde. Allerdings haben auch Erzieher*Innen ihre volles Gehalt in dieser Zeit bezogen. Nach wie vor wären sowohl den Tagespflegepersonen als auch der IGK an einer plausiblen Erklärung gelegen.
  • Die aktuelle Satzung für Kindertagespflege des Hochtaunuskreises sieht seit Dezember 2020 eine umfangreiche finanzielle Absicherung der Tagespflegepersonen im Falle einer Pandemie vor. Eine beispielhafte Vorsorge für den Ernstfall, an der sich die Stadt Bad Homburg aus unserer Sicht orientieren sollte.
  • Im Januar 2021 wurden vom Land Hessen Fördermittel für Schutzmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bereitgestellt. Tagespflegepersonen im HTK wurden darüber im Januar 2021 informiert und wurden aufgefordert sich mit Schutzmaßnahmen, die man einer Positivliste des Landes entnehmen konnte zu versorgen und die entsprechende Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Abwicklung erfolgte über die Städte, in denen die Tagespflegepersonen arbeiten.
  • Auch das Kindertagespflegebüro der Stadt Bad Homburg wurde zeitgleich über die Förderung informiert. Die Information wurde nicht an die Tagespflegepersonen weitergeleitet. Erst am 15. April 2021 wurden die Tagespflegepersonen vom Fachbereich über die Förderung der Schutzmaßnahmen informiert, mit einer Abgabefrist der Rechnungen zum 20.04.2021. Die Begründung des Fachbereichs, warum die Information die Tagespflegepersonen erst 3 Monate später erreichte, ist ausgesprochen fragwürdig! Da der ersten Positivliste des Landes Hessen das Wort "Kindertagespflege" fehlte, interpretierte die Stadt Bad Homburg die Richtlinie so, dass die Förderung nicht für die Kindertagespflege gelte.
  • Es stellt sich die Frage, warum die Stadt Bad Homburg nicht der Einschätzung des HTK gefolgt ist? Warum gelten in Bad Homburg andere Regeln? Warum wurden die Tagespflegepersonen, mit Aktualisierung der Positivliste am 12. März 2021, in der sie explizit aufgeführt wurden, nicht informiert? In der Kürze der Zeit war es vielen Tagespflegepersonen nicht möglich sich einen Überblick über die förderfähigen Möglichkeiten zu verschaffen und die ihnen zustehenden und zugedachten Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
  • In unseren Augen eine ausgesprochen inakzeptable Handlungsweise! Sind Kinder, die bei Tagespflegepersonen betreut werden, weniger schützenswert? Warum bekommen Erzieher*Innen Schutzmasken über ihre Eirichtungen finanziert und Tagespflegepersonen sollen dafür selbst aufkommen? Eine mehr als fragwürdige Vorgehensweise! Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten! In diesem Fall gilt unser Aufruf explizit an die Politik!Wie verteilen sich die Fördermittel für Schutzmaßnahmen, die die Stadt Bad Homburg in Höhe von 215.688,00 € vom Land Hessen erhalten hat, in Summe auf die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen?


Abschließend bedanken wir uns für Ihr Interesse und stehen für jegliche Art von Fragen, Kritik und Informationen zur Verfügung! Wir sehen dringenden Handlungsbedarf in Sachen Kindertagespflege.
Petra Damerau (Verfasserin) i.A. für die IGK Hochtaunuskreis
IGK Hochtaunuskreis (Interessengemeinschaft Kindertagespflege) [email protected]
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