Es besteht dringender Handlungsbedarf
Freie Plätze im Zeitraum März - November 2020 ermittelt:
Von 28 Tagesmüttern mit 130 Plätzen sind lediglich ca.69% der Plätze belegt. Das sind 41 nicht belegte Plätze! Das sind null Einnahmen für 41 vorgehaltene Plätze von selbständig tätigen Personen! Keine Belegung, keine Förderleistung! Bei einer Tagespflegeperson sind 3 von 3 Plätzen nicht belegt. Und eine weitere Tagespflegeperson hat inzwischen aufgrund von existenzieller Not ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson beendet. Viele der Bad Homburger Tagespflegepersonen haben keine Aussicht auf ausreichende Belegung ihrer Plätze und werden dadurch mittelfristig nicht mehr in der Lage sein kostendeckend zu arbeiten. Betreuungspersonen in eigens für die Tagespflege angemieteten Räumen sind besonders betroffen.
Positionspapier zum Stellenwert der Kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege und welche Bedeutung hat sie aus entwicklungspsychologischer, sozialer und ökonomischer Sicht für Familien, Kinder, Tagespflegepersonen und
die Stadt Bad Homburg
Dringender Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:
- Vermittlung von Kindern über das Little Bird Portal und Transparenz durch den Jugendhilfeträger Stadt Bad Homburg
- Zeitnahe Weiterleitung aller relevanten Informationen betreffend die Kindertagespflege an die Tagespflegepersonen
- Weiterleitung der Gelder der Landesförderung durch das Land Hessen in voller Höhe
Kindertagespflege bedeutet eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung für Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kindergarten. Sie zeichnet sich vor allem durch die geringe Gruppengröße von maximal 5 Kindern aus und orientiert sich in beispielhafter Weise an der Individualität des einzelnen Kindes, seinem besonderen Bedürfnis nach Kontinuität während der Betreuung und einer verlässlichen Bezugsperson. Kein Wechsel der Bezugsperson im Betreuungsalltag durch Schichtdienst oder Personalwechsel.
Hierzu ein Auszug aus dem Interview mit Univ. Prof. Dr. Liselotte Ahnert Professorin für Entwicklungspsychologie an der Fakultät für Psychologie der Universität Wien (Ausgabe 4 Kindertagesbetreuung Zoom, September 2017).
„Kleinkinder brauchen Betreuung die soziale Nähe garantiert“.
„Warum ist die Kindertagespflege gerade für Kinder unter drei Jahren eine gute Alternative? Die moderne Entwicklungspsychologie hat in vielen Studien aufgezeigt, dass Kleinkinder Betreuungsbedingungen brauchen, die soziale Nähe garantieren, in denen entwicklungsfördernde Interaktionen möglich werden. Kleinkinder bevorzugen dabei individualisierte Formen der Interaktion und fordern diese nur mit wenigen Erwachsenen ein. Für diese Form der Interaktion finden Tagesmütter und Tagesväter im Betreuungssetting der Kindertagespflege ideale Bedingungen vor.“
Nubbek Studie: http://www.nubbek.de/media/pdf/NUBBEK%20Broschuere.pdf
Tagespflegepersonen sind heute gut qualifizierte und auf die Betreuung von U3 Kindern spezialisierte Fachkräfte, die pädagogisch fundierte Arbeit leisten. Viele von Ihnen sind bereits seit Jahren hoch motiviert in diesem Beruf tätig und leisten in Ergänzung zu den öffentlichen Einrichtungen einen wichtigen Beitrag in der Kinderbetreuung.
Denn nicht jedes Kind ist ein Krippenkind!
Dies ist auch im Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan verankert, der die Kindertagespflege als gleichwertigen Bildungsort in Ergänzung zu Einrichtungen vorsieht.
Vergl. HBEP S. 36: „Die Kindertagespflege bietet ein flexibles familienähnliches, familien- und einrichtungsergänzendes Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsangebot. Sie gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen neben der institutionellen Betreuung, Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen als gleichrangiges Angebot zur Förderung der kindlichen Entwicklung, insbesondere in den ersten Lebensjahren.
Die grundsätzliche Gleichwertigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Kinderbetreuung wird dabei besonders hervorgehoben.“
Hierbei sollte auch erwähnt werden, dass Betreuungsplätze in Kindertagespflege für die Stadt Bad Homburg deutlich kostengünstiger sind als vorgehaltene oder neu zu schaffende Krippenplätze.
Vermittlung von Kindern über das Little Bird Portal und Transparenz durch den Jugendhilfeträger Stadt Bad Homburg
Der Gesetzgeber hat den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz in Einrichtungen und Kindertagespflege festgelegt. (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, § 24).
Laut Vorgabe des Gesetzgebers sollen 30% dieser Bedarfe über Tagespflegeperson gedeckt werden. (https://soziales.hessen.de/sites/default/files/HSM/praxisleitfaden_kindertagespflege_2011.pdf Einführung Seite 6, Abs. 7).
In Bad Homburg sind die Zahlen, der in Kindertagespflege betreuten Kinder rückläufig und 2020 waren lediglich 12% der zu betreuenden Kinder in Kindertagespflege zu verzeichnen. (Pressemitteilung vom Hess. Statistischen Landesamt zum Stichtag 1.03.2020)
Folgende Zahlen wurden bei einer Umfrage vom 7. März 2021 unter den Tagespflegepersonen in Bad Homburg über mögliche freie Plätze im Zeitraum März - November 2021 ermittelt:
Von 28 Tagesmüttern mit 130 Plätzen sind lediglich ca.69% der Plätze belegt. Das sind 41 nicht belegte Plätze! Das sind null Einnahmen für 41 vorgehaltene Plätze von selbständig tätigen Personen! Keine Belegung, keine Förderleistung! Bei einer Tagespflegeperson sind 3 von 3 Plätzen nicht belegt. Und eine weitere Tagespflegeperson hat inzwischen aufgrund von existenzieller Not ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson beendet. Viele der Bad Homburger Tagespflegepersonen haben keine Aussicht auf ausreichende Belegung ihrer Plätze und werden dadurch mittelfristig nicht mehr in der Lage sein kostendeckend zu arbeiten. Betreuungspersonen in eigens für die Tagespflege angemieteten Räumen sind besonders betroffen.
Es kann nicht im Sinne des Jugendhilfeträgers sein, dass eine von Existenzängsten bedrohte und gestresste Tagespflegeperson die Pflege und Betreuung von Kleinstkindern übernimmt und zwangsläufig die Betreuung abbricht, sich für eine andere Tätigkeit entscheidet, um nicht im SGB II Bezug zu landen.
Die Vermittlung von Kindern durch den Jugendhilfeträger der Stadt Bad Homburg an Tagespflegepersonen ist bereits seit Jahren stagnierend. Ein Zustand den wir nicht länger hinnehmen wollen und können.
Der Jugendhilfeträger hat den gesetzlichen Vermittlungsauftrag. (SGB VIII, §23, Abs.1) Konkret schaut es in Bad Homburg so aus.
Aussagen des Fachbereichs der Stadt Bad Homburg zur Nichtbelegung der Betreuungsplätze:
- zu wenig Werbung seitens der Tagespflegepersonen
- Zusatzkosten für die Eltern durch Zuzahlungen
- keine Flexibilität (Betreuungszeiten, Betreuungsumfang)
- zu wenige Anfragen
Diese Aussagen möchten wir im Folgenden widerlegen und erläutern:
Zu wenig Werbung
Die Bad Homburger Tagespflegepersonen haben eine gemeinsame Homepage erstellen lassen, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Die meisten Tagespflegepersonen haben zudem einen eigenen Internetauftritt und machen Werbung durch Flyer Plakate uvm.
Zusatzkosten für die Eltern durch Zuzahlungen
Als selbstständige Dienstleister müssen Tagespflegepersonen Rücklagen für Krankheits- und Urlaubszeiten (außerhalb der öffentlichen Förderung) bilden. Zudem sind sie unternehmerischen Risiken wie Verdienstausfällen aus den verschiedensten Gründen, ausgesetzt.
Jeder freie Platz bedeutet eine finanzielle Einbuße im mittleren dreistelligen Bereich, bei gleichbleibend hohen Sozialabgaben.Freie Plätze entstehen z.B. durch vorzeitige Beendigung des Vertrags durch dieEltern aufgrund von Erhalt eines Krippen- oder Kitaplatzes, Wegfall der Erwerbstätigkeit durch Krankheit oder durch Umzug einer Familie.Dieser Platz kann in den seltensten Fällen direkt wieder belegt werden bzw. ist zum anfänglich festgelegten Vertragsende bereits vertraglich vergeben, so dass in der Zwischenzeit keine andere Vergabe möglich ist.
Die selbstorganisierte Tätigkeit der Tagespflegeperson erfordert wesentlich mehr Arbeitsstunden, als durch die vergütete Betreuungszeit abgedeckt sind. Die öffentliche Förderung erhält die Tagespflegeperson ausschließlich für die Zeit mit dem Kind. Unabdingbare Tätigkeiten wie Putzen, Waschen, Einkaufen, Vorkochen, pandemiebedingte Hygienemaßnahmen etc. werden durch die laufende Geldleistung der Stadt Bad Homburg nicht vergütet.
Besondere Qualitätsmerkmale, die von Tagespflegepersonen angeboten werden und über die Fördervoraussetzungen hinausgehen, müssen durch Eltern extra vergütet werden, z.B. für besondere Zusatzqualifikationen, spezielle Verpflegung durch teurere Bio-Kost, Materialkosten für die Erstellung aufwändiger Portfolios, besondere Ausstattung etc. Daher bleibt es im eigenen Ermessen einer Tagespflegeperson, im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit (Berufsfreiheit), innerhalb ihres in jedem Fall erforderlichen privatrechtlichen Vertrages, Zuzahlungen der Eltern mit diesen zu vereinbaren(siehe auch Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel 10A2590/16 vom 19.06.2018, S.40, Zeile 16-25).
Von den für den Hochtaunuskreis tätigen Tagespflegepersonen nehmen mindestens 2/3 Zuzahlungen, die Eltern zahlen einen mehr als doppelt so hohen Kostenbeitrag und trotzdem sind die Tagespflegepersonen mehr als ausgelastet! In unseren Augen ein sicheres Zeichen dafür, dass die Belegung eines Platzes nicht an einer privaten Zuzahlung scheitert (siehe "aktueller Evaluationsbericht (08/2020) IGK Hochtaunuskreis").
Keine Flexibilität (Betreuungszeiten, Betreuungsumfang)
Das Bedürfnis der Eltern nach Flexibilität, kann gerade in der Kindertagespflege aufgefangen werden. Dies ist z.B. durch die Abdeckung von Randzeiten, die auch von etlichen Tagespflegepersonen angeboten werden, gegeben. Auch ist es einer Tagespflegeperson möglich auf gewünschte Erweiterungen der Betreuungszeiten flexibel einzugehen. So vielfältig wie die Betreuungswünsche der Familien sind, so vielfältig sind auch die angebotenen Betreuungszeiten der Tagespflegepersonen in Bad Homburg.
Zu wenige Anfragen
Zur Zeit müssen Eltern, die eine Betreuung bei einer Tagesmutter anstreben und dies in Little Bird anklicken, erneut auf das Tagespflegebüro zukommen, um Ihren Betreuungswunsch abermals zu bestätigen. Im Gegensatz dazu werden Eltern, die eine Einrichtung (Krippe) als Betreuungswunsch anklicken, von der Einrichtung persönlich kontaktiert.
Dies stellt keine gleichrangige Behandlung in der Platzvergabe dar!
Zeitnahe Weiterleitung aller relevanten Informationen betreffend die Kindertagespflege an die Tagespflegepersonen
Informationen, die die Tätigkeit der Tagespflegepersonen betreffen müssen vor allem rechtzeitig und umfassend erfolgen, z.B. Vermittlung, Förderung und andere Maßnahmen, insbesondere zu Pandemiezeiten.
Um die finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die durch das Land ausgeschüttet werden und zeitlich befristet sind, in Anspruch nehmen zu können, ist es unumgänglich, dass diesbezügliche Informationen frühzeitig an die Tagespflegepersonen weitergeleitet werden.
Zum Beispiel wurden die Informationen der Fördermittel zur anteiligen Finanzierung der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen vom Land Hessen, nicht rechtzeitig an die Kindertagespflegestellen weitergeleitet, und konnten daher teilweise überhaupt nicht oder nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Es stellt sich berechtigter Weise die Frage, warum Tagespflegepersonen des Hochtaunuskreises über die Förderung der Schutzmaßnahmen 3 Monate früher informiert wurden, als Tagespflegepersonen der Stadt Bad Homburg. Zumal der Hochtaunuskreis in einer Email an den Fachbereich der Stadt Bad Homburg darauf hingewiesen hat, dass die Kindertagespflege in die Förderung des Landes einzubeziehen ist.
Weiterleitung der Gelder der Landesförderung durch das Land Hessen
Anfang 2020 wurden die Gelder der Landesförderung vom Land Hessen erhöht, um die Tagespflegepersonen zu unterstützen und die Qualität ihrer Tätigkeit zu steigern.
Die aktuelle Fassung der "Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege" der Stadt Bad Homburg sieht eine Einberechnung dieser Gelder in die laufende Geldleistung vor. Leider hat es der Jugendhilfeträger vorgezogen, die Erhöhung der Landesförderung nicht an die Tagespflegepersonen weiterzugeben und die laufende Geldleistung wurde somit nicht erhöht. Vielmehr behält sich die Stadt Bad Homburg vor, ihren Anteil am Anerkennungsbetrag durch die Erhöhung der Landesmittel zu schmälern.
Tagespflegepersonen, deren Satzung keine Einberechnung der Landesförderung in die laufende Geldleistung vorsieht, (z.B. Stadt Frankfurt a.M.) profitieren uneingeschränkt von der Erhöhung, während Tagespflegepersonen in Bad Homburg, keine Aussicht auf die Erhöhung haben. Tagespflegepersonen im Hochtaunuskreis wurden die erhöhten Landesmittel in Ihren laufenden Geldleistungen weitergegeben.
Vergl. § 32 a HKJGB:
Die bestehenden Pauschalen in der Landesförderung für Kindertagespflege in § 32a werden im Kontext der Umsetzung des Programms „Starke Heimat Hessen“ erhöht und um eine neue Förderkategorie für wöchentliche Betreuungszeiten von 45 Stunden und mehr ergänzt.
Mit der Erhöhung der bestehenden Pauschalen und der Einführung einer weiteren Förderkategorie werden Qualität und Ausbau der Kinderbetreuung auch in der Kindertagespflege durch eine deutlich höhere Förderung sowie durch die zusätzliche Förderung von längeren Öffnungszeiten nachhaltig gestärkt, um den Wünschen der Eltern nach mehr Plätzen und bedarfsgerechten Betreuungszeiten Rechnung zu tragen.“ (Drucks. 20/2360, 11.02.2020, S. 8)
Zitat von Rechtsanwältin Iris Vierheller (beratend tätig für das hessische Kindertagespflegebüro):
„Dies lässt m. E. darauf schließen, dass auch die Erhöhung der Landesförderung an die Kindertagespflegeperson weitergeleitet werden sollte und die Erhöhung nicht nur für eine bessere Finanzierung der Jugendamtsleistungen vorgesehen war.
Zudem dürfte sich m. E. eine eher schwer zu rechtfertigende Ungleichbehandlung ergeben, wenn Kindertagespflegepersonen, bei denen die Landesförderung nicht eingerechnet wird, vermutlich eher von der Erhöhung profitieren, die Kindertagespflegepersonen, in deren Geldleistung die Landesförderung bereits enthalten ist, aber nicht angepasst wird, jedoch nicht.
Nachvollziehbar wäre diese Handhabung aus meiner Sicht zumindest nicht“.
Schlusswort
Kindertagespflege ist aus genannten Gründen keinesfalls verzichtbar! Deshalb bleibt zu überlegen, mit welchen Möglichkeiten und Verbesserungen der Stellenwert der Kindertagespflege in Bad Homburg erhöht werden kann und die Tätigkeit der Tagespflegepersonen weiter an Wertschätzung gewinnt.
Einige Themen wurden bei der letzten Videokonferenz am 23.03.2021 mit Vertretern
des Fachbereichs Kindertagespflege der Stadt Bad Homburg und Sozialdezernentin
Lucia Lewalter-Schorr bereits angesprochen und wir konnten uns in einigen kleinen Punkten annähern.
Unsere Vorschläge
- Wir wünschen uns einen regelmäßigen Austausch auf Augenhöhe und Einbeziehung in alle Themen, die Kindertagespflege betreffend.
- Es muss eine "Lobby" für die Kindertagespflege geschaffen werden, die speziell für die Anliegen der Tagespflegepersonen zuständig ist (siehe Oberursel: Tagespflege-Vereine, die diese Tätigkeit mehr als zufriedenstellend ausführen).
- Hier ist auch der wichtige, zeitnahe Informationsfluss garantiert. Themen und Belange, rund um die Kindertagespflege werden aus Sicht der Tagespflegepersonen erörtert. Die Beratung und Platzvergabe ist dem Jugendhilfeträger zwischengeschaltet.
- Die Anfragen der Eltern über die Vergabeplattform "Little Bird" und die gesamte weitere Betreuungsabwicklung muss überarbeitet werden.
- Anfragen von Eltern müssen zeitnah weitergeleitet werden, sodass die Tagespflegepersonen auch die Möglichkeit haben, Eltern direkt zu kontaktieren.
- Auf der Homepage der Stadt Bad Homburg muss die Kindertagespflege sofort sichtbar werden (nicht erst in den FAQs).
- Da die Kindertagespflege nicht den Bekanntheitsgrad einer öffentlichen Einrichtung hat, sollte diese deutlich hervorgehoben werden.
Die Bad Homburger Kindertagespflegepersonen